Parkhausmarkierung
Auf den überwiegend öffentlich zugänglichen Plätzen in Parkhäusern gelten im Allgemeinen die Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO), sodass auch hier Markierungen zur Führung des ruhenden und rollenden Verkehrs erforderlich sind.
Die häufigsten Untergründe in Parkhäusern und Tiefgaragen sind
- Unbeschichteter Beton
- Imprägnierter Beton
- Estrichböden
- Kunstharzbeschichtungen (in der Regel mit Epoxidharz)
- Schwarzdecken
Zunächst sind alle evtl. vorhandenen haftungsstörenden Oberflächenbestandteile durch geeignete Verfahren zu entfernen.
Unabhängig von allen Untergründen müssen die zu markierenden Flächen staub-, öl- und fettfrei und sonstigen Verunreinigungen sein.
Als Markierungsmaterialien nutzen wir
- 2-Komponenten-Hallenmarkierungsfarbe auf Epoxidharzbasis
- Kaltplastik
Bildergalerie Parkhausmarkierungen
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