Parkhausmarkierung & Parkplatzmarkierung & E-Tankstelle

Stellplatzmarkierung, Nachleuchtmarkierung, horizontale Verkehrsleiteinrichtungen nach StVO und individuellen Wünschen

Da Parkplätze und Parkhäuser größtenteils öffentlich zugänglich sind, gelten auch hier die Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). So sind hier Bodenmarkierungen zur Führung des ruhenden und rollenden Verkehrs, wie in der Straßenmarkierung üblich, ebenso erforderlich.

Zebrastreifen, eindeutige Symbole & Piktogramme für Sonderstellplätze (Parkplatz für Menschen mit Behinderung, Parkplatz für E-Autos, Familienparkplatz, Frauenparkplatz), Richtungspfeile, Buchstaben und Ziffern strukturieren die Parkflächen, erhöhen das Parkraumangebot und erleichtern das Ein- und Ausfahren. Fluchtwegsmarkierungen mit Nachleuchtfarben sind insbesondere in Parkhäusern gemäß §10 Garagenverordnung (GaVo) der Bundesländer vorgeschrieben.

Untergründe in Parkhäusern und Tiefgaragen

  • Unbeschichteter Beton
  • Imprägnierter Beton
  • Estrich
  • Kunstharzbeschichtungen (in der Regel mit Epoxidharz)
  • Schwarzdecken

Untergrundvorbereitung: Demarkieren

Entfernen vorhandener Bodenmarkierungen

Unabhängig von der Beschaffenheit und dem Material des Untergrunds müssen die zu markierenden Flächen staubfrei, ölfrei und fettfrei sowie frei von sonstigen Verunreinigungen sein. Bevor wir die eigentliche Markierung auftragen, entfernen wir alle eventuell vorhandenen haftungsstörenden Oberflächenbestandteile – auch bereits vorhandene Markierungen – durch geeignete Verfahren.Hier für steht uns ein Kugelstrahlgerät sowie eine Feinfräse (absolut staubfrei, da geschlossenes System) zur Verfügung.

Gestaltung nach individuellen Vorgaben und Wünschen

Parkhausmarkierung & Parkplatzmarkierung

Wir gestalten die Parkplatzmarkierung und Parkhausmarkierung nach Ihren individuellen Vorgaben und Wünschen.

Zunächst messen wir die Stellplätze ein und bringen die Vormarkierung auf. Falls es erforderlich ist, grundieren wir die zu markierende Fläche. Abschließend bringen wir ausschließlich hochwertige Markierungs-Materialien auf, die über folgende Eigenschaften verfügen:

  • hohe Abriebfestigkeit
  • lange Haltbarkeit
  • resistent gegen Treibstoffe
  • resistent gegen diverse Chemikalien

Parkhausmarkierung & Parkplatzmarkierung: Verwendete Markierungsmaterialien

2-Komponenten-Markierungsfarbe (mit BASt-Prüfzeugnis)

K 809 glatt, Hersteller: SWARCO Limburger Lackfabrik

2-Komponenten-Markierungsfarbe auf Epoxidharzbasis zeichnet sich durch die sehr gute Haftung zu den verschiedensten Untergründen, hervorragende Chemikalienbeständigkeit, Abriebbeständigkeit und besonders lange Haltbarkeit gegenüber herkömmlichen Einkomponentenfarben aus.

Sie wird in Schichtdicken von 0,3 bis 0,6 mm aufgetragen und eignet sich besonders zur Applikation auf alkalischen Untergründen wie Beton oder Kunstharzbeschichtungen.

Kaltplastik (mit BASt-Prüfzeugnis)

H 155, Hersteller: SWARCO Limburger Lackfabrik

Kaltplastik vom Typ H 155 ist auf Kunststoffbasis hergestellt und speziell für dauerhafte Markierungen im Hallenenbereich entwickelt. Anwendungsgebiete sind hier hauptsächlich Markierungen von Leitlinien, Begrenzungslinien, Fußgängerüberwege etc. 

Kaltplastik wird in einer Schichtdicke von ca. 2,00 - 3,00 mm aufgetragen und zeichnet sich u.a. durch ihre extrem lange Haltbarkeit aus. Vorwiegend wird sie bei Parkplatzmarkierungen mit extrem hoher Verkehrsbelastung (Fußgängerüberwege etc.) eingesetzt.

Weitere Bilder zu Parkhausmarkierungen und Parkplatzmarkierungen

Werfen Sie einen Blick in unsere Referenzen zu Parkhausmarkierungen und Parkplatzmarkierungen

Vorbereitung der zu markierenden Fläche von Ihrer Seite

Bitte beachten Sie, dass die zu markierenden Flächen besenrein, frei von Ölen und nicht zugestellt sind. Bitte stellen Sie sicher, dass die aufgebrachten Parkhausmarkierungen und Parkplatzmarkierungen nicht betreten oder überfahren werden – die Trockenzeit beträgt etwa 2 - 3 Stunden (ohne Klarlack) und ca. 8 Stunden mit Klarlack.

Wir bringen die Bodenmarkierungen nach Wunsch auch nachts, an Sonntagen und Feiertagen auf